Wenn nach eingehender Diagnostik und Indikationsstellung durch den Psychoanalytiker die Voraussetzungen zur Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung im Sinne einer Krankenbehandlung bestehen, wird psychoanalytische Psychotherapie von Privatkrankenkassen und/ der Beihilfe bis zu einer Höchstgrenze von, in der Regel, 240 Stunden bezahlt. In besonders begründeten Fällen können auch bis zu 300 Sitzungen beantragt werden.
Die gemeinsame psychoanalytische Arbeit kann (falls gewünscht) nach Ende der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung auf der Basis einer privaten Vereinbarung zwischen Klient und Psychoanalytiker fortgesetzt werden. Dies kann auch grundsätzlich im Sinne einer Selbsterforschung/-fahrung auch ohne Einschaltung eines Kostenträgers von vornherein vereinbart werden. (s. „Selbsterfahrung“)
Für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gilt analog das gleiche Vorgehen. Hier liegen die Höchstgrenzen der Sitzungskontingente bei, in der Regel, 80 Stunden; in besonders begründeten Fällen können auch bis zu 100 Sitzungen beantragt werden.
Eine Terminvereinbarung für ein Erstgespräch erfolgt durch telefonische Absprache direkt mit dem Therapeuten. Bis zu fünf Vorgespräche werden zur Diagnostik durchgeführt. Zusätzlich ist unter Umständen vor Aufnahme einer psychoanalytischen Psychotherapie eine ärztliche Abklärung möglicher körperlicher Erkrankungen notwendig. Bei Psychologischen Psychotherapeuten ist für die Antragstellung auf Kostenübernahme ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig. Ist die Indikation für eine psychoanalytische Psychotherapie gegeben, kann ungefähr sechs bis acht Wochen nach Antragstellung mit der Behandlung begonnen werden.